piwik no script img

■ IRA-ProzeßVerurteilt, aber frei

Celle (dpa) – Wegen versuchten Mordes und Agententätigkeit ist die Irin Donna Maguire am Mittwoch vom 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts in Celle zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt worden. Dennoch wird die 28jährige das Gericht als freier Mensch verlassen. Das beschloß der Senat des OLG. Die Richter sahen ihre Beteiligung an einem Sprengstoffanschlag auf eine britische Kaserne im Juni 1989 in Osnabrück als erwiesen an. Nach Anrechnung der bisherigen Untersuchungshaft müßte die Irin nur noch zwei Monate ins Gefängnis, um zwei Drittel ihrer Strafe verbüßt zu haben. Das restliche Drittel könnte ohne Probleme zur Bewährung ausgesetzt werden. Sie sahen dies nach der langen Haftzeit von fünf Jahren und acht Monaten als gerecht an.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen