■ IRA-Prozeß: Verurteilt, aber frei
Celle (dpa) – Wegen versuchten Mordes und Agententätigkeit ist die Irin Donna Maguire am Mittwoch vom 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts in Celle zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt worden. Dennoch wird die 28jährige das Gericht als freier Mensch verlassen. Das beschloß der Senat des OLG. Die Richter sahen ihre Beteiligung an einem Sprengstoffanschlag auf eine britische Kaserne im Juni 1989 in Osnabrück als erwiesen an. Nach Anrechnung der bisherigen Untersuchungshaft müßte die Irin nur noch zwei Monate ins Gefängnis, um zwei Drittel ihrer Strafe verbüßt zu haben. Das restliche Drittel könnte ohne Probleme zur Bewährung ausgesetzt werden. Sie sahen dies nach der langen Haftzeit von fünf Jahren und acht Monaten als gerecht an.
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