INFORMATIONSBEDÜRFNIS : Sozialamt muss Kabel-TV nicht zahlen
KASSEL | Das Sozialamt muss Ausländern, die kein Deutsch können, keinen Kabelanschluss bezahlen. Wenn Sozialhilfeempfänger nur per Kabel türkische TV-Programme empfangen und so ihr Informationsbedürfnis befriedigen können, müssen sie die Kosten aus dem regulären Sozialhilfesatz bezahlen, entschied das Bundessozialgericht in Kassel am Dienstag. In dem Regelsatz seien 130 Euro für das soziokulturelle Existenzminimum enthalten. Es liege kein besonderer Bedarf vor, nur weil die Klägerin kein Deutsch spreche. (epd)