IM GERICHTSSAAL : Kameras erlauben
MAINZ | Bei Gerichtsprozessen sollen nach dem Willen von Rheinland-Pfalz und dem Saarland künftig Film- und Tonaufnahmen zugelassen werden. Die Justizminister beider Länder, Jochen Hartloff und Anke Rehlinger (beide SPD), stellten eine entsprechende Initiative vor. Nach ihrer Einschätzung wäre es vorstellbar, Aufnahmen bei Urteilsverkündungen zuzulassen. Ob Aufnahmen aus einem Verfahren zulässig seien, müsse im Einzelfall entschieden werden. (epd)