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Archiv-Artikel

IDENTITÄTSFESTSTELLUNG Langes Einsperren ist unzulässig

Die Polizei darf Tatverdächtige nicht stundenlang für erkennungsdienstliche Maßnahmen festhalten, wenn die Identität einfacher geklärt werden kann. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Die Richter gaben damit Beschwerdeführern aus der Hamburger Bauwagenszene statt. Sie hatten 2003 ohne Erlaubnis ein Grundstück betreten, um dies als Wohnort zu nutzen. Die Polizei sie hatte nach einer Anzeige mehr als fünf Stunden festgehalten, um Fotos von ihnen zu machen, obwohl sie sich mit gültigen Papieren ausweisen konnten.  (dpa)