in kürze WEGEN TERRORBILLIGUNG : Horst Mahler verurteilt
Ex-NPD-Anwalt Horst Mahler muss wegen Billigung der Anschläge vom 11. September 2001 eine Buße von 7.800 Euro zahlen. Das entschied gestern das Landgericht Hamburg in einem Berufungsprozess und hob damit den Freispruch aus der ersten Instanz auf. Mahler hatte die Attacken im Fernsehen als „rechtens“ bezeichnet. (dpa)