: Hohe Jugendstrafe für Mord an achtjährigem
Wegen Mordes an dem achtjährigen Daniel Beyer ist der 21jährige Sandro P. gestern zu einer Jugendstrafe von neun Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Das Landgericht sprach den Angeklagten außerdem der Beihilfe zum sexuellen Mißbrauch schuldig. Der 29jährige Barkeeper Jens A. aus einer Stricherkneipe erhielt wegen sexuellen Mißbrauchs des Jungen fünf Jahre und drei Monate Gefängnis. Er soll einschlägig vorbestraft sein. Der Barkeeper hatte den Jungen am zweiten Weihnachtsfeiertag 1994 auf der Straße am Rande des Kollwitzplatzes in Prenzlauer Berg angesprochen. Zusammen mit Sandro P. lockte er das Kind mit einer List in ein Auto. In der gemeinsamen Wohnung in Schöneberg verging sich Jens A. im Beisein von Sandro P. an dem sich windenden und schreienden Kind. Aus Furcht davor, Nachbarn könnten die Schreie hören, würgte Sandro P. den Jungen bis zur Leblosigkeit. ADN
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen