: Hofbericht - betr.: Berliner Grüne fordern die von der GAL bekämpfte Kontrolle der Drogenhilfe, taz vom 28.6.1996
Betr.: Berliner Grüne fordern die von der GAL bekämpfte Kontrolle der Drogenhilfe, taz hamburg v. 28.6.1996)
Angeblich fordern Berliner Grüne „genau das“, was die Hamburger GAL angeblich „erbittert bekämpft“, nämlich „den Drogenhilfeeinrichtungen Leistungsnachweis und Dokumentationspflicht abzuverlangen“. Abgesehen von der martialischen Sprache stimmt diese Aussage ebensowenig wie die, daß „die (freien Träger) eine wie auch immer geartete Kontrolle und Transparenz ihrer Arbeit ablehnen“. Und statt die GAL – oder auch die Einrichtungen – hiermit zu konfrontieren und dazu zu befragen, wird lediglich das „Grinsen“ wiedergegeben, das sich der Hamburger Drogenbeauftragte – lt. taz – „nicht verkneifen kann“.
Nicht erst ein Befragen derer, über die Hohn ausgeschüttet wird, sondern bereits etwas Recherche hätte auch der taz gezeigt, daß die Situation von bzw. in der taz völlig undifferenziert und auch falsch dargestellt wird: Zum einen dokumentieren die Einrichtungen seit Jahren – schon, weil sie dies als Zuwendungs-empfänger müssen – ihre Arbeit, liefern jedes Jahr erneut Leistungsnachweise und unterziehen sich der Kontrolle durch die Behörde und durch das Referat eben des Drogenbeauftragten und machen damit ihre Arbeit auch dort transparent.
Wie sehr und wie beliebig, aber auch wie opportunistisch vom Hamburger Drogenbeauftragten in Papieren mit Etikettierungen umgegangen wird, zeigt sich z.B. auch daran, daß sein in der taz angesprochenes sog. „Konzept“ zur „Qualitätssicherung“, von dem die Berliner Grünen sich eine „strukturelle Absicherung des Hilfesystems“ erhoffen, noch drei Wochen vor seiner Veröffentlichung mit „Neuorganisation der Suchtberatungsstellen“ überschrieben war...
Und die Tatsache, daß die Berliner Grünen allgemein eine „Rahmenvereinbarung“ für notwendig halten, in direkten Zusammenhang „eben diese(r)“ konkreten, im März d.J. in Hamburg abgeschlossenen „Vereinbarung“ zu bringen, ist schlicht Unsinn – und Bossongs „Grinsen“ hier mehr als deplaziert.
Befremdlich und enttäuschend ist zudem, daß die taz schließlich auch noch unkritisch die Illusion des Drogenbeauftragten verkündet, mit Leistungsnachweisen könnte sich die Drogenhilfe „gegen die Begehrlichkeiten des Finanzsenators besser zur Wehr setzen“. Dem Drogenbeauftragten liegen seit Jahren die Unterlagen und Berichte der Einrichtungen vor, er wertet sie jedoch nicht aus und macht sie auch gegenüber der Öffentlichkeit nicht transparent. Spätestens seit dem Auslaufen des Hamburger Methadon-Vertrages ist deutlich, wie wenig selbst wissenschaftlich belegte Erfolge vor gravierenden Einschränkungen schützen können.
Daß die taz dann den Hamburger Drogenbeauftragten auch noch mit einem „Propheten“ vergleicht, mag zu dessen Eitelkeit und Imagebildung beitragen, dem journalistischen Ruf der taz, der eigentlich nicht auf Hofberichterstattung beruht, wird damit jedoch geschadet.
Monika Gerlach (Mitarbeiterin
im Drogenbereich)
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