Hier irrt Laurien-betr.: "Ärger um das große 'I'", taz vom 28.7.89

Betr.: „Ärger um das große 'I'“, taz v. 28.7.

H.-R. Laurien irrt: Nicht der Duden oder andere, sondern die SprachbenutzerInnen bestimmen, welche Orthografieformen sich durchsetzen. Nur die häufige Verwendung von „Foto“ für „Photo“ hat diese Form z.B. „hoffähig“ gemacht (und ist dadurch erst in den Duden aufgenommen worden)!

Der Duden klärt nur die Rahmenbedingungen und damit die Zweifelsfälle der deutsche Orthografie. Das Problem der Groß -I-Schreibung ist nun nicht, daß eine solche Rahmenbedingung sie „verbietet“, sondern daß es überhaupt keine gibt, die Groß- und Kleinschreibung innerhalb von Wörtern regelt. Bis der Duden diesen „Zweifelsfall“ als solchen „amtlich“ anerkennt und diskutiert, mache ich, damit Amtliches auch bitte amtlich geregelt ist, E.Pätzold (und nicht nur ihm) einen Alternativvorschlag:

Voll legitimiert durch den Duden ist nämlich die Verwendung des Apostrofs zur Kennzeichnung verkürzter Formen (vgl. Duden-Regel R21)! „Leser'innen“ (oder „Lese'rinnen“) stünde dann für „Leser (bzw. Leser)innen“, etc.

„Arzt'in“ für „Arzt (bzw. Ärzt)in„; genau wie „D'dorf“ für „D(üssel)dorf“! Auch für den Artikel gibt es dann eine Lösung: „de'e“ für „de(r bzw. di)e. Ebenso „jed'e“ oder „jede'“, „eine'r“ für „eine(m bzw. eine)r, usw. Jede‘ Beamt'in und Politiker'in müßte damit zufriedenzustellen sein!

Martin Beesk, 1-19