: Herbe Kritik an „Kettenduldung“
BERLIN epd ■ Die Ausländerbeauftragten von Bund und Ländern haben gestern in einer Resolution zum Abschluss ihrer diesjährigen Bundeskonferenz die Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes als zu restriktiv kritisiert. Die Ermessensspielräume im Aufenthaltsgesetz seien für geduldete Flüchtlinge so groß, dass die „Kettenduldung“ de facto nicht abgeschafft worden sei, so die Bundesintegrationsbeauftragte Marieluise Beck (Grüne). Flüchtlinge erhielten bislang eine befristete Duldung, wenn sie aus rechtlichen Gründen kein Asyl oder keine Aufenthaltserlaubnis bekamen, aber auch nicht abgeschoben werden konnten. Dieser unsichere Status besteht für tausende Flüchtlinge seit Jahren. Mit dem neuen Zuwanderungsgesetz sollten geduldete Flüchtlinge leichter eine Aufenthaltserlaubnis bekommen. Wegen den Neuwahlen werde es dazu aber wohl nicht mehr kommen, so Beck.