: Hausmann muss für Kinder zahlen
KOBLENZ dpa ■ Ein geschiedener Ehemann, der in der neuen Ehe die Rolle des Hausmannes übernommen hat, bleibt seinen Kindern aus erster Ehe weiter unterhaltspflichtig. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem am Donnerstag bekannt gewordenen Urteil. Er muss den Unterhalt in diesem Fall aus dem Einkommen seiner neuen Ehefrau und eventuell aus Nebentätigkeiten bestreiten, erklärte das Gericht (Az.: 9 UF 51/05). Der Mann hatte dies abgelehnt. In der Rolle des Hausmanns seiner neuen Ehefrau sei er nicht mehr zahlungsfähig, so seine Begründung.