piwik no script img

Archiv-Artikel

Haushaltsklage braucht noch Zeit

Eine Entscheidung über die im September 2002 eingereichte Verfassungsklage der Oppositionsfraktionen CDU, FDP und Grüne gegen den Landeshaushalt 2002/2003 wird frühestens im Herbst fallen, sagte gestern Reinhard Rudolph, Geschäftsleiter des Landesgerichtshofs. Als Gründe führte er die hohe Arbeitsbelastung des Verfassungsgerichts und die Komplexität der Klage an. Der Doppeletat war im Juni 2002 von der rot-roten Koalition beschlossen worden. CDU, FDP und Grüne halten das Haushaltsgesetz für verfassungswidrig, weil weit mehr Schulden gemacht als Investitionen getätigt werden. DDP