piwik no script img

Hartz-IV-Urteil IKein Betriebsessen, keine Kürzung

BERLIN | Eine Berliner Wurstverkäuferin auf Diät muss keine Hartz-IV-Kürzung hinnehmen, wenn sie auf das Betriebsessen verzichtet. Die Anrechnung der Pausenverpflegung mit Fleisch und Mayonnaise-Salaten sei nicht rechtens gewesen, hieß es in dem Urteil des Sozialgerichts in Berlin. Die Verkäuferin bekam ergänzende Leistungen zur Grundsicherung. Das Jobcenter zog jedoch nicht nur das Einkommen von rund 1.000 Euro im Monat heran, sondern auch eine Pauschale für das Pausenessen zwischen 35 und 50   Euro. (dpa)

40.000 mal Danke!

40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen