Hannoveraner Beamte freigesprochen : "Keine Sternstunde der Polizeiarbeit"

Drei Polizisten wurde vorgeworfen, einen Journalisten bewusst falsch belastet zu haben. Jetzt wurden sie freigesprochen. Sie hätten nicht absichtlich falsche Angaben gemacht.

Der besagte Polizeieinsatz bei der Demonstration im Mai 2006 in der Göttinger Innenstadt. Bild: dpa

GÖTTINGEN taz | Drei Polizisten, die wegen falscher Verdächtigung angeklagt waren, wurden am Donnerstag nach zwölfstündiger Verhandlung vom Göttinger Amtsgericht freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihnen vorgeworfen, absichtlich falsch einen Journalisten belastet zu haben, um ein Verfahren gegen ihn in Gang zu setzen.

Im Mai 2006 hatten sich in der Göttinger Innenstadt vor dem Bahnhof Neonazis zu einer Kundgebung zusammen gefunden. Göttinger BürgerInnen protestierten dagegen. Die drei Angeklagten führten fernab des Demonstrationsgeschehens Personalienkontrollen durch. Einer von ihnen warf einen Demonstranten aus Lüneburg unsanft zu Boden, woraufhin der Journalist S. einschritt. Aus Sorge um die Gesundheit des Lüneburgers wollte er den Beamten bremsen, der „wütend“ gewesen sei und „die Kontrolle verloren“ habe, wie S. vor Gericht sagte.

Die Polizisten hatten ausgesagt, der Journalist habe durch Zerren an der Uniform eines Beamten diesen von der Festnahme abhalten wollen. Einer der drei wollte sogar einen Tritt in den Rücken seines Kollegens gesehen haben. Deswegen wurde gegen den Journalisten ein Strafverfahren wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet, das mittlerweile mangels Aussicht auf Verurteilung eingestellt wurde.

Ein Video, das nicht veröffentlicht ist, zeigt ein anderes Bild der Situation. Darauf ist zu sehen, wie der Journalist den Polizisten kurz mit der flachen Hand berührt und gleich darauf wieder zurück weicht. „Die Aussagen der Angeklagten sind falsch“, sagte Oberstaatsanwalt Hans-Hugo Heimgärtner. „Davon haben wir uns auf dem Video objektiv überzeugen können.“

Das bestritten zuletzt nicht einmal mehr die Verteidiger der Polizisten. Uneins waren die Parteien darüber, ob die Beamten absichtlich falsche Angaben gemacht oder die Situation schlicht anders wahrgenommen hatten. Wie einer der Beamten im Prozess aussagte, hätten Polizisten in so einem Einsatz zum eigenen Schutz eine „eigene Wahrnehmung“ und könnten „keine hunderprozentige Aussage treffen.“ Entsprechend widersprachen sich die drei Angeklagten in ihren Aussagen auch im Detail.

„Alle diese Zeugenaussagen zeigen uns, wie schlecht Zeugen als Beweismittel sind“, kommentierte Richter Malskies in seiner Urteilsbegründung den Freispruch. Es sei den Beamten nicht nachzuweisen gewesen, dass sie vorsätzlich falsche Angaben gemacht hätten. Die Polizisten seien aufgrund der hohen Belastung an diesem Tag „körperlich und geistig nicht in dem Zustand, den wir uns von einem Zeugen wünschen würden“ gewesen, so der Richter. Zwar wäre die Maßnahme „sicher keine Sternstunde der Polizeiarbeit“ gewesen. „Aber wir können von Polizisten auch nicht immer Überdurchschnittliches erwarten“, sagte Malskies.

Oberstaatsandwalt Hans Hugo Heimgärtner hatte ein flammendes Plädoyer für den Rechtsstaat gehalten. „Wir müssen in die Richtigkeit der Angaben von Polizeibeamten vertrauen können“, sagte er. Das schlimmste, was den Strafverfolgungsbehörden passieren könne, sei eine eine falsche Anklage. Bei dem Journalisten entschuldigte er sich dafür. Der Oberstaatsanwalt forderte für die drei Angeklagten jeweils vier Monate Haft auf Bewährung. Den Freispruch wollte er gegenüber der taz nicht kommentieren. Ob er Rechtsmittel dagegen einlegen werde, ließ er offen.

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