in kürze URTEIL ABTREIBUNGEN : Handzettel verboten
Abtreibungsgegner dürfen keine Handzettel verteilen, auf denen ein namentlich genannter Arzt wegen angeblicher „rechtswidriger Abtreibungen“ angeprangert wird. Der Bundesgerichtshof sah die Persönlichkeitsrechte verletzt und bestätigte damit ein früheres Urteil. (ap)