■ Am Rande: Halbe Arbeitszeit - ganzer Urlaub
Berlin (dpa/ost) – Auch wer nur 19 Stunden wöchentlich in Teilzeit arbeitet, möchte mal Urlaub machen. Grundsätzlich haben Teilzeitbeschäftigte Anspruch auf die gleiche Urlaubsdauer wie Vollbeschäftigte, teilte die Deutsche Angestellten-Krankenkasse mit. Das sind laut Bundesurlaubsgesetz mindestens 24 Werktage im Jahr. Arbeitet aber eine Teilzeitkraft nur an drei Tagen in der Woche, werden die freien Arbeitstage auf den Urlaub angerechnet.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen