: Haftstrafen für Brandstifter-Nazis
SCHWERIN ap ■ Wegen des geplanten Brandanschlages auf ein Wismarer Asia-Restaurant im November 2002 hat das Landgericht Schwerin die beiden Haupttäter gestern zu Jugendhaftstrafen von zweieinhalb und dreieinhalb Jahren verurteilt. Die damals 19-jährigen Neonazis hätten sich des versuchten Mordes und der versuchten schweren Brandstiftung schuldig gemacht, hieß zu Begründung. Der dritte Angeklagte, ein 37-jähriger Gymnasiallehrer und Rechtsextremist, erhielt wegen Beihilfe ein Jahr auf Bewährung. Er hatte die Täter zum Tatort chauffiert. Die laut Gericht ausländerfeindlich motivierte Brandstiftung hatte in letzter Minute vereitelt werden können, weil ein Zeuge die Polizei alarmierte und die Täter nicht mehr dazu kamen, das bereits ausgeschüttete Benzin zu entzünden. Den Tätern sei bewusst gewesen, dass die Bewohner des Gaststättengebäudes zum Tatzeitpunkt schliefen und zu Brandopfern hätten werden können, urteilte das Gericht.