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Archiv-Artikel

Haftstrafe für Tod eines Radfahrers

Das Amtsgericht Tiergarten hat einen 39-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung sowie fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs durch Trunkenheit zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Der Mann hatte im März 2003 in Treptow einen 17-Jährigen, der ohne Licht radelte, mit seinem Auto auf dem Standstreifen umgefahren und tödlich verletzt. Das Gericht war der Auffassung, dass der Autofahrer bei genügender Aufmerksamkeit den Radfahrer trotz fehlender Beleuchtung hätte sehen können. Der Unfall sei ausschließlich auf die Alkoholbeeinflussung des Mannes zurückzuführen. Zudem sei er viel zu schnell gefahren. Mit dem Urteil liegt das Gericht noch über dem Antrag der Staatsanwaltschaft. DDP