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Archiv-Artikel

Haftentlassung verhindert

HANNOVER dpa ■ Erstmals hat ein Gericht in Niedersachsen die umstrittene nachträgliche Sicherungsverwahrung für einen besonders gefährlichen Kriminellen angeordnet. Der Betroffene sei 1994 wegen sechsfachen Mordversuchs zu zehn Jahren Haft verurteilt worden, teilte das Landesjustizministerium gestern mit. Zwei unabhängige Gutachter stuften den 40-Jährigen als besonders gefährlich ein. Niedersachsen hatte wie Bayern, Baden-Württemberg, Thüringen und Sachsen-Anhalt ein Gesetz erlassen, nach dem gefährliche Straftäter aber auch dann im Gefängnis behalten werden können, wenn sich eine Rückfallgefahr erst in der Haft zeigt. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sind die Länderregelungen jedoch nur noch bis zum 30. September gültig. Bis dahin muss die Bundesregierung ein entsprechendes Bundesgesetz auf den Weg bringen.