: Haft nach Flaschenwurf
Ein 27-Jähriger, der an den diesjährigen schweren Maikrawallen beteiligt war, wurde am Mittwoch wegen Vollrauschs zu einem Jahr und sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Auch wenn der Angeklagte nicht der typische Krawallmacher sei, sei eine deutliche Strafe auch zur Abschreckung geboten, urteilte das Amtsgericht Tiergarten. Der Mann hatte mit einer Flasche einen Polizisten am Bein getroffen. Die grundlose Randale am 1. Mai sei eine traurige Tradition geworden, zu der mittlerweile Krawalltouristen aus dem In- und Ausland anreisten, begründete das Gericht sein Urteil.
Der arbeitslose Schlosser hatte sich auf Erinnerungslosigkeit berufen. Das Gericht stützte sich auf die Aussagen des getroffenen Beamten. Der war sich 100-prozentig sicher, dass es sich bei dem Angeklagten um den Täter handelte. Schmerzen hatte der Beamte nicht. Die Verteidigung äußerte Zweifel und beantragte Freispruch.
Wegen seines hohen Alkoholkonsums – er hatte knapp über 3 Promille im Blut –, kombiniert mit Haschisch, war der Berliner schuldunfähig. Daher kann der Mann nicht wegen schweren Landfriedensbruchs und versuchter Körperverletzung bestraft werden. Straffrei geht er nicht aus, weil er sich vorsätzlich in den Rauschzustand getrunken hatte, hieß es im Urteil. (dpa)