HELMUT-KOHL-PROTOKOLLE : Zitieren verboten
BERLIN | Das Landgericht Köln hat dem Journalisten und früheren Ghostwriter von Helmut Kohl, Heribert Schwan, untersagt, den größten Teil der in seinem Buch „Vermächtnis. Die Kohl-Protokolle“ veröffentlichten Zitate zu verwenden. Zwischen Kohl und Schwan habe eine „Geheimhaltungsabrede“ bestanden, begründete der Vorsitzende Richter das Urteil. Das im Eilverfahren ergangene Urteil ist nicht rechtskräftig, eine Berufung ist möglich. (epd)