HÄHNCHENSTALL : Gericht verbietet Waldrodung
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat die Rodung eines Waldes für den Bau eines Hähnchenstalls untersagt. In der Sache ist der Streit noch nicht entschieden, aber vor einer endgültigen rechtlichen Klärung darf die Besitzerin des Bauernhofes keinen Baum fällen. Sie hatte eine Genehmigung des Kreises Osnabrück. Die habe gegen Natur- und Umweltschutzbestimmungen verstoßen, sagte ein Gerichtssprecher. Geklagt hatte eine Umweltschutzorganisation. Der Sohn der Landwirtin will einen Stall mit 160.000 Tieren um 100.000 Plätze erweitern. (dpa)