HAUSTIERHALTUNG : Kein generelles Verbot
Eine Wohnungseigentümer-Gemeinschaft darf kein generelles Haustierverbot beschließen. Das geht aus einem nun veröffentlichten Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken hervor. Nach Auffassung des Gerichts ist ein solches Verbot unverhältnismäßig und daher nichtig (Az.: 5 W 154/06). (dpa)