HAUSBESITZ IM AUSLAND : Keine Sozialhilfe
Besitzt ein Sozialhilfeempfänger im Ausland Haus oder Grundstück und macht keine Angaben zu dessen Wert, kann die Unterstützung gestrichen werden. Nötig sind Angaben zu Größe, Alter und Bauweise der Immobilie, um das Vermögen eines Empfängers und so die Bedürftigkeit zu ermitteln, so das Sozialgericht Dortmund. (dpa)