HARTZ IV UND MIETKAUTION : Nicht selbst zahlen
ALG-II-Empfänger müssen beim Wohnungseinzug eine Mietkaution nicht selbst zahlen. Ein vom Staat gewährtes Darlehen dürfe nicht mit den Grundsicherungsleistungen verrechnet werden, so das LSG Hessen. Der Landkreis Kassel hatte verlangt, das für die Kaution gewährte Darlehen mit 50-Euro-Monatsraten abzustottern. (dpa)