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Archiv-Artikel

Gunst der Stunde nutzen

Auswärtiges Amt rät Anwälten der La-Belle-Opfer zu zügigem Vergleich mit libyschen Unterhändlern

BERLIN ap/dpa ■ Gut eine Woche vor der nächsten Verhandlungsrunde hat das Auswärtige Amt (AA) den Anwälten der Opfer des Bombenanschlages auf die Berliner Discothek La Belle geraten, die „Gunst der Stunde“ für einen zügigen Vergleich mit den Unterhändlern des libyschen Staatschefs Gaddafi zu nutzen. Das berichtet das Magazin Focus unter Berufung auf ein Schreiben des Amts an die sechs Juristen, die zusammen rund 160 La-Belle-Opfer vertreten.

Bei dem Anschlag waren im April 1986 in Berlin drei Menschen getötet und etwa 200 Menschen verletzt worden. Verantwortlich soll der libysche Geheimdienst gewesen sein. Das AA befürchtet, dass Libyen „bereits vorliegende Entschädigungsangebote nach unten korrigieren“ könnte. Das aktuelle libysche Angebot für die Berliner Verhandlungsrunde liegt laut Focus bei knapp 15 Millionen US-Dollar. Die Anwälte forderten derzeit 98,15 Millionen Dollar.