in kürze PRIVATTELEFONATE : Grund zur Kündigung
Unerlaubte, auf Kosten des Arbeitgebers geführte Privattelefonate können eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht. Es wies damit in dritter Instanz die Klage eines Arbeitnehmers ab. Er hatte von Dienstanschlüssen aus für 1.355 Euro privat nach Mauritius telefoniert. (Az.: 2 AR 147/03) (dpa)