■ Telegramm: Grams-Eltern fordern Beerdigungskosten
Bonn (AP) – Das Bonner Landgericht hat den Eltern des 1993 in Bad Kleinen ums Leben gekommenen RAF-Aktiven Wolfgang Grams Prozeßkostenhilfe für eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland bewilligt. Wie die Gerichtspressestelle gestern mitteilte, verlangen die Eltern die Erstattung von Beerdigungskosten von 12.305,69 Mark für die Beisetzung ihres Sohnes. Die 1. Zivilkammer des Landgerichts betonte, daß die Prozeßkostenhilfe „keinerlei Entscheidung in der Sache bedeutet“.
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