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Archiv-Artikel

Good bye Wahlwerbung

Schriftlicher Widerspruch hält Briefkästen frei

Von CB

Wer wegen der bevorstehenden Bundestagswahl nicht mit Wahlwerbung überhäuft werden möchte, kann vom gesetzlichen Widerspruchsrecht gegen Melderegisterauskünfte Gebrauch machen. Ein entsprechendes Dokument hält der hamburgische Datenschutzbeauftragte auf der Internetseite www.hamburg.datenschutz.de bereit. Der Widerspruch kann auch direkt an ein beliebiges Bezirks- oder Ortsamt gerichtet werden, wo er kostenlos bearbeitet wird.

Parteien, Wählervereinigungen und andere Träger von Wahlvorschlägen dürfen vor Bundestagswahlen die Namen und Anschriften von Wahlberechtigten erfragen, um sie im Wahlkampf direkt zu adressieren – es sei denn, es liegt eine Widerspruchserklärung vor. CB