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Archiv-Artikel

Gesetzbücher von Ballast befreit

BERLIN ap ■ Mit der Streichung von rund 200 überflüssigen Gesetzen und Vorschriften hat die Bundesregierung den Bürokratieabbau fortgesetzt. Das Kabinett beschloss gestern das zehnte Rechtsbereinigungsgesetz, mit dem vor allem Regeln aus der Zeit vor Gründung der Bundesrepublik und das noch übriggebliebene Besatzungsrecht getilgt werden. Auch Übergangsregelungen aus dem Einigungsvertrag werden abgeschafft. Aufgehoben wird zum Beispiel das „Gesetz betreffend den Schutz des zur Anfertigung von Reichsbanknoten verwendeten Papiers gegen unbefugte Nachahmung“ und die „Verordnung über die Einführung der Reichshaushaltsordnung in der Justizverwaltung“. Die Initiative Bürokratieabbau war bereits 2003 von Rot-Grün gestartet worden. Seitdem durchforstet jedes Ministerium die Vorschriften aus seinem Kompetenzbereich. Insgesamt wurden bereits etwa 850 Gesetze, Verordnungen und andere veraltete Rechtsvorschriften aufgehoben. Die Zahl der Bundesgesetze und Verordnungen ist seit Beginn der Rechtsbereinigung von 5.117 auf 4.587 gesunken.