Gerichtsurteil im US-Staat Virginia: Superspammer muss nicht schmoren

Eigentlich sollte Jeremy J. aufgrund seines Müllmail-Terrors ins Gefängnis. Richter sprachen ihn jetzt frei: Er habe nur sein Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen.

Schmeckt fast niemandem. Ist aber laut dem obersten Gericht von Virginia Ausdruck freier Meinungsäußerung! Bild: dpa

Das Urteil saß - und zwar kräftig: 2004 wurde der US-Spam-Unternehmer Jeremy J. von einem Gericht in Virginia zu neun Jahren Gefängnis verurteilt, weil er innerhalb eines Jahres mehr als eine Million unerwünschte Werbemails verschickt und damit laut eigenen Aussagen 750.000 Dollar monatlich umgesetzt hatte. Sein Fehler: Er hatte seinen Spam auch an Kunden des Online-Dienstes AOL gesendet, der seit einigen Jahren eine rigorose Anti-Müllmail-Kampagne fährt. Hinzu kam, dass der US-Bundesstaat Virginia erst kürzlich strengere Gesetze gegen Spam erlassen hatte, nach denen J. dann auch bestraft werden konnte

Allein, J. kann sich nun über einen besseren Ausgang seines Verfahrens freuen. Nachdem gleich zwei Berufungsgerichte die Entscheidung zunächst aufrecht erhalten hatten, entschied nun der Oberste Gerichtshof von Virginia anders: Das Gesetz gegen unerwünschte Werbe-Mails widerspreche der Verfassung des Bundesstaats. Der Justizminister von Virginia, Bob McConnell, war entsetzt: "Ich bin schwer enttäuscht. Wir werden mit dieser Angelegenheit nun direkt vor das Oberste Gericht der Vereinigten Staaten ziehen", sagte er in einem Statement.

Der Fall zeigt, dass es immer noch schwierig ist, Müllmail-Versender wirksam zu bestrafen. In den USA sind zwar in den letzten Jahren die Gesetze teils massiv verschärft worden und sehen erstmals längere Gefängnisstrafen vor. Doch noch immer gibt es Lücken. In J.s Fall wirkt die Begründung sogar recht lustig, wenn der Fall nicht so ernst wäre: Das Anti-Spam-Gesetz von Virginia tangiere sein Recht auf freie Meinungsäußerung. Es müsse möglich sein, anonyme E-Mails zu schicken. Der Gesetzgeber habe seine Regelung jedoch so starr angelegt, dass jede Form von anonymer Äußerung, sei sie nun politisch, religiös oder sonst wie geartet, per elektronischer Post unterdrückt würde. Und genau das sei mit der Verfassung von Virginia unvereinbar.

J. und seine Anwälte dürften sich auch darüber freuen, dass die Obersten Richter damit auch Werbebotschaften für eine Form von freier Meinungsäußerung halten. In der Entscheidung wird sogar tief in die amerikanische Geschichte gegriffen: "Auch die Federalist Papers hätte man laut dem Gesetz nicht per E-Mail verschicken können", heißt es darin. (Die anonymen Federalist Papers hatten eine wichtige Rolle bei der Schaffung der US-Verfassung im 18. Jahrhundert gespielt.) Der Fehler des Gesetzgebers von Virginia war offenbar, dass er das Verbot unerwünschter Mails nicht auf kommerzielle Botschaften beschränkte.

Bei großen Internet-Anbietern, von denen viele in Virginia ihren Hauptsitz haben, wurde die Entscheidung mit Bestürzung aufgenommen. "Das ist furchtbar", meinte Jon Praed von der so genannten "Internet Law Group", die unter anderem AOL und Verizon vertritt. "Wahrscheinlich kann ein Einbrecher bald ohne Probleme in ihr Haus einsteigen, so lange er nur die Gettysburg Address rezitiert." Ganz so schlimm dürfte es allerdings nicht kommen, da auch noch das amerikanische Bundesgesetz gegen Spam, der so genannte "CAN-SPAM"-Act, besteht. Auch er droht bis zu mehreren Jahren Gefängnis an.

Wirklich geholfen hat dem Superspammer J., der laut dem Dienst "Spamhaus" zur Top 10 der schlimmsten Müllmail-Versender der ganzen Welt gehört haben soll, die Entscheidung in Virginia allerdings nicht. Zwar muss er nun in dem Bundesstaat keine neun Jahre wegen seiner Werbemail-Aktivitäten absitzen. Doch er bleibt zunächst in einem Bundesgefängnis: Er wurde neben dem Spam-Fall auch noch wegen betrügerischer Aktiengeschäfte verurteilt.

In Deutschland sind die Gesetze lascher als in den USA. Im Jahr 2005 beriet der Bundestag zwar ein so genanntes "Anti-Spam-Gesetz", das Geldbußen von bis zu 50.000 Euro androhte. Es wurde aber zunächst nicht verabschiedet. Inzwischen gilt das neue Telemediengesetz, dass das Verschleiern und Verheimlichen des Absenders einer kommerziellen Nachricht verbietet. Verstößt man dagegen, wird ein Ordnungsgeld fällig. Außerdem existieren zivilrechtliche und wettbewerbsrechtliche Möglichkeiten, gegen Spammer vorzugehen.

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