: Gericht weist Schill-Klagen ab
Bremen taz/dpa ■ Das Bremer Wahlprüfungsgericht hat die Einsprüche der „Schill-Partei“ gegen die Wahl zur Bremischen Bürgerschaft am 25.Mai 2003 abgewiesen. Eine Benachteiligung habe nicht festgestellt werden können, heißt es in dem am Montag veröffentlichten Beschluss. Die „Schill-Partei“ hatte geltend gemacht, sie sei im Wahlkampf in Rundfunk und Fernsehen zu wenig berücksichtigt und in Bremerhaven bei der Plakatwerbung benachteiligt worden. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.