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Gericht untersagt BilligklingenWilkinson unterliegt Gillette im Rasiererstreit

Zu teuer oder was? Foto: imago

DÜSSELDORF | Im Rasiererstreit zwischen den Marktführern Wilkinson und Gillette untersagte das Landgericht Düsseldorf gestern Wilkinson und dessen Mutterkonzern Edgewell im Eilverfahren, preisgünstige Ersatzklingen für den verbreiteten Nassrasierer „Mach3“ des Konkurrenten zu vertreiben. Durch die Nachahmerklingen werde ein Patent von Gillette über die Verbindung von Griff und Klingeneinheit verletzt, so die Begründung. Wilkinson hatte die Klingen im Frühjahr auf den Markt gebracht – zur Freude vieler Verbraucher. Denn sie wurden laut Gericht in fünf Drogeriemarktketten als Eigenmarken zu Preisen verkauft, die rund 30 Prozent unter dem Niveau des Originals lagen. Der Konkurrent Gillette, der bislang ein Monopol auf die Ersatzklingen hatte, wollte sich das nicht gefallen lassen. Er beantragte vor Gericht eine einstweilige Verfügung gegen Wilkinson und dessen Mutterkonzern. Und er bekam sie. Doch können „Mach3“-Besitzer hoffen, in absehbarer Zeit wieder billigere Klingen zu be­kommen. Denn das umstrittene Patent läuft im Februar 2018 aus. (dpa)

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