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Archiv-Artikel

Gericht stärkt Euro-Betriebsräte

ERFURT afp ■ Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat die Schaffung von Euro-Betriebsräten erleichtert. Die hierfür notwendigen Auskünfte können Unternehmen nicht mit dem Hinweis verweigern, es gebe kein europaweit herrschendes Unternehmen, entschied das BAG am Dienstag. Danach muss das Tiefkühlunternehmen Bofrost Auskunft über die Beteiligungen seiner Gesellschafter in anderen EU-Staaten geben (Az: 1 ABR 61/01). Die Euro-Betriebsräte gehen auf eine Europarichtlinie von 1994 zurück. Danach können die Arbeitnehmer eine europaweite Vertretung verlangen, wenn der Konzern EU-weit mindestens 1.000 Beschäftigte hat, davon jeweils mindestens 150 in zwei verschiedenen Ländern. Damit die Arbeitnehmer prüfen können, ob die Voraussetzungen vorliegen, ist vorrangig das herrschende Unternehmen eines Konzerns zur Auskunft verpflichtet.