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Gericht schließt Post in Klein Borstel

Das Postamt Klein Borstel bleibt geschlossen. Das entschied gestern das Hamburgische Oberverwaltungsgericht. Begründung: Die Schließung liege im Ermessen der Post und einen Rechtsfehler habe die Post nicht begangen. Denn eine Unzumutbarkeit und Unerträglichkeit für die PostkundInnen liege bei drei Kilometern Entfernung nicht vor. Insbesondere sähen die Richtlinien der Post nicht ausnahmslos einen Einzugsbereich von zwei Kilometer vor. Die von der Entscheidung Betroffenen könnten gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen, so das Gericht.

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