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Archiv-Artikel

STUTTGART 21 Gericht kritisiert Bahn nach Baumfällarbeiten

STUTTGART | Das Verwaltungsgericht Stuttgart zweifelt die Zulässigkeit der erfolgten Baumfällungen für das Projekt Stuttgart 21 an. Es legte die Kosten für ein vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Ba-Wü angestrengtes Eilverfahren der Bahn auf, „da das Gericht dem Eilantrag höchstwahrscheinlich noch vor Beginn der Baumfällarbeiten in der Sache stattgegeben hätte, wenn am Abend des 30. 9. 2010 alle entscheidungserheblichen Tatsachen und insbesondere das Schreiben des Eisenbahnbundesamtes bekannt gewesen wären“, hieß es gestern.

In der Nacht zum 1. Oktober waren im Schlossgarten 25 Bäume für Stuttgart 21 gefällt worden. Vorangegangen war ein Polizeieinsatz zur Einrichtung der Baustelle. Tausende Demonstranten hatten versucht, die Fällarbeiten zu verhindern. Bei dem Einsatz wurden über hundert Menschen verletzt. Das Eisenbahnbundesamt hatte am Vortag der Baumfällarbeiten naturschutzrechtliche Bedenken erhoben und unter anderem Maßnahmen zum Schutz des dort beheimateten Juchtenkäfers verlangt, der von der EU als schützenswert eingestuft wird. (dapd)