Gericht entscheidet zugunsten des Raubvogels: Rotmilan schlägt Windrad
Wo der Rotmilan jagt, darf kein Windpark gebaut werden. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) hat jetzt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen bestätigt, wonach die bis zu 200 Meter hohen Windkraftanlagen endgültig gescheitert sind. Der Investor könne sich nicht darauf berufen, dass das Gelände in der Gemeinde Gleichen im Landkreis Göttingen kein ausgewiesenes Vogelschutzgebiet sei, heißt es in dem OVG-Beschluss. Da die derzeit als Acker genutzte Fläche innerhalb eines größeren Vogelschutzgebietes mit der landesweit höchsten Siedlungsdichte des Rotmilans liege, handele es sich um ein „faktisches Vogelschutzgebiet“. Die ursprünglich geplanten fünf Windkraftanlagen wären eine nachhaltige Störung für den Lebensraum der Raubvögel, heißt es im OVG-Beschluss. Dadurch würde das Jagdrevier der Rotmilane durchbrochen. (dpa)
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