: Gericht entlastet U-Boot-Dealer
Kiel (dpa/ap/taz) - Das Landgericht Kiel sieht in dem Export von U-Boot-Plänen nach Südafrika durch die Howaldtswerke -Deutsche Werft (HDW) und das Ingenieurkontor Lübeck (IKL) nur den Anfangsverdacht für eine Ordnungswidrigkeit, nicht aber für eine Straftat. Voraussetzung dafür wäre gewesen, daß die Lieferung der Blaupausen die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik „erheblich gestört“ hätte. Dieser Auffassung war das Gericht jedoch nicht. Die Begründung sei allerdings „vollständig geheim“. Rechtsmittel gegen den Beschluß gibt es nicht. Auch eine besondere Geheimhaltungspflicht sei durch die Manager nicht verletzt worden. Auch ein deutsch-indisches Geheimschutzabkommen von 1981 sei dabei nicht verletzt worden. HDW sei rechtlich nicht daran gehindert, den an Indien gelieferten U-Boot-Typ 1500 an andere Interessenten zu liefern, wenn die Genehmigungen dazu vorlägen. Der von der Staatsanwaltschaft Kiel geäußerte Anfangsverdacht wegen Untreue und Steuerhinterziehung habe sich ebenfalls nicht bestätigt. Wegen der möglichen Ordnungswidrigkeit seien aber die Durchsuchungen und Beschlagnahmungen bei den beiden Firmen rechtmäßig. Die Staatsanwaltschaft soll das Verfahren wieder an die Oberfinanzdirektion Kiel abgeben, die in der Vergangenheit trotz zahlreicher Verdachtsmomente bereits für die Einstellung des Verfahrens sorgte.
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