: Gericht bummelt mit Kohls Eilklage
BERLIN dpa/afp ■ Das Verwaltungsgericht Berlin wird frühestens Ende Januar über den Eilantrag von Helmut Kohl gegen die Gauck-Behörde entscheiden. Kohl hatte beantragt, die Herausgabe von Stasi-Abhörprotokollen zu verbieten. Behördenleiterin Marianne Birthler hatte Kohl gebeten, bis Jahresende die Akteneinsicht zu beenden, um sie danach herausgeben zu können. Das Innenministerium sieht derzeit keinen Grund, das Kabinett mit dem Streit zu befassen. So lange die Gespräche liefen, müsse auch nicht die Frage einer Weisung an Birthler behandelt werden, so ein Ministeriumssprecher. Birthler sagte, es sei „selbstverständlich, die Eilentscheidung abzuwarten“. Akten, die Privates oder Persönlichkeitsrechte berührten, werde ihre Behörde nicht herausgeben. Das Gesetz räume jedoch Personen der Zeitgeschichte nicht den gleichen Schutz ein wie Privatleuten.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen