in kürze PARTNERÜBERWACHUNG : Gericht: Sittenwidrig
Die Überwachung eines nichtehelichen Lebenspartners ist einem Urteil des Amtsgerichts Siegburg zufolge sittenwidrig. Eine Detektei, die für einen Mann seine Partnerin observieren sollte, könne kein Honorar für ihre Arbeit verlangen. Die Ausspähung sei nicht gerechtfertigt gewesen und habe gegen die guten Sitten verstoßen. (dpa)