: Gericht: Aufbau-Verlag „Scheingesellschaft“
Der Versuch der Privatisierung des Berliner Aufbau-Verlages durch die Treuhandanstalt ist nach Auffassung des Landgerichts Hamburg fehlgeschlagen. Wie der Verlag gestern mitteilte, vertritt das Gericht in seinem Urteil (vom 22. Dezember) die Ansicht, daß der von der Treuhand 1991 an vier Investoren verkaufte Aufbau-Verlag als juristische Person nicht existiere und daher nur eine „Scheingesellschaft“ sei. Das Landgericht, das die Auffassung von Verleger Bernd F. Lunkewitz bestätigt habe, wies damit die Klage des Rowohlt Taschenbuchverlages gegen Aufbau um die Rechte am Werk Carl von Ossietzkys (1889–1938) zurück, da die Aufbau-Verlag GmbH nicht verklagt werden könne. Darüber hinaus wurde die Klage laut Aufbau-Verlag auch als sachlich unbegründet angesehen.dpa
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