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Archiv-Artikel

Gentests Einschränkungen nicht haltbar

Das Gendiagnostikgesetz ist längst überfällig. Wiederholt schon hat es in den letzten acht Jahren aus den Reihen der Regierenden geheißen, demnächst werde ein Gesetzentwurf vorgelegt. Nichts ist passiert. Stattdessen boten Diagnostik-Firmen zunehmend ihre Testkits auch auf dem freien Markt an, vor allem im Internet sind sie zu finden. Darunter sind auch einige, die sich mit der Bezeichnung „dubios“ noch geschmeichelt fühlen müssen. Zu begrüßen ist, dass die Grünen die informelle Selbstbestimmung ganz groß in ihren Gesetzentwurf hineingeschrieben haben. So sollen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern keine prädiktiven Gentests aufzwingen dürfen. Ebenso sollen Versicherungen keinerlei Zugriff auf genetische Daten bekommen. Klar ist jetzt schon, dass das die Versicherungsunternehmen nicht hinnehmen werden. Sie werden zumindest darauf bestehen, dass beispielsweise vor Abschluss einer Lebensversicherung alle bis dato dem Versicherungsnehmer bekannten genetischen Risiken bekannt gegeben werden. Das entspricht übrigens der derzeitigen Rechtslage. Und sollte es im Bundestag eines Tages mal eine Mehrheit dafür geben, dass auch die Strafverfolgungsbehörden und Schleppfahnder die medizinischen Gendaten nicht nutzen dürfen, so ist doch fraglich, wie lange eine derartige Restriktion aufrechterhalten bleibt. Bei den Mautdaten hieß es auch einmal, sie dürfen ausschließlich zur Berechnung der Straßenbenutzungsgebühr verwendet werden. Es ist abzusehen, dass dies demnächst geändert wird.

WOLFGANG LÖHR