: Gene bleiben Privatsache
BERLIN taz | Bundesbürger sollen künftig besser vor der Preisgabe ihrer Erbgutinformationen geschützt werden. Heute verabschiedet der Bundestag hierfür ein lange umstrittenes Gesetz zur Gendiagnostik. Versicherungen dürfen danach von Kunden keine Gentests anfordern, und heimliche Vaterschaftstests werden verboten. Auch erhält jeder Bürger das Recht auf eigenes Nichtwissen. Experten und die Grünen bemängeln, dass der Bereich der Genforschung von der gesetzlichen Regelung ausgenommen bleibt. Die forschungspolitische Sprecherin der Grünen, Priska Hinz, kritisiert eine Öffnungsklausel. Diese erlaube, „dass medizinische Daten, die erhoben wurden, für Forschungszwecke verwendet werden können – ohne eine Einwilligung der Betroffenen“. Zudem gibt es für manche Lebensversicherungen eine Ausnahme vom Verbot, von ihren Kunden Gendaten anzufordern.
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