in kürze SEXUALSTRAFTÄTER : Gen-Abdruck rechtens
Sexualstraftäter müssen sich einen genetischen Fingerabdruck abnehmen lassen. Die Entnahme einer Speichelprobe sei verfassungsgemäß, entschied der Berliner Verfassungsgerichtshof. Damit wurde die Beschwerde eines verurteilten Kinderschänders zurückgewiesen. (dpa)