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Archiv-Artikel

in kürze SEXUALSTRAFTÄTER Gen-Abdruck rechtens

Sexualstraftäter müssen sich einen genetischen Fingerabdruck abnehmen lassen. Die Entnahme einer Speichelprobe sei verfassungsgemäß, entschied der Berliner Verfassungsgerichtshof. Damit wurde die Beschwerde eines verurteilten Kinderschänders zurückgewiesen. (dpa)