: Gelsenkirchen siegt über Schalke
MÜNSTER dpa ■ Die Baugenehmigungsgebühr für die „Arena AufSchalke“ in Höhe von fast 2,4 Millionen Euro ist rechtens. Das hat das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster in einem am Donnerstag bekannt gegebenen Beschluss entschieden. Damit ging der mehrjährige Streit zwischen der FC Schalke 04-Beteiligungsgesellschaft und der Stadt Gelsenkirchen endgültig zu Gunsten der Kommune aus. Der Verein hatte eine geringere Gebühr einklagen wollen, weil es sich nicht um eine Versammlungsstätte, sondern um ein „einmaliges Bauwerk“ handele.