■ Geldwäsche: Gesetz vertagt
Bonn (dpa) – Die für heute geplante Verabschiedung des Gewinnaufspürungsgesetzes ist abgesetzt worden. Grund dafür sind offene Meinungsverschiedenheiten zwischen Union und FDP. Dem Entwurf hatten letzte Woche beide im Innenausschuß noch zugestimmt. Er sieht Maßnahmen vor, um die Geldwäsche aus Gewinnen von organisierten Verbrechen besser aufdecken zu können. Danach sollten sich alle Bankkunden, die einen Betrag ab 25.000 Mark einzahlen, ausweisen. Auf Druck der FDP sollten Anwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer davon ausgenommen werden, ihren Auftraggeber zu nennen. Die SPD wendet sich seit langem gegen diese Regelung. Die Sozialdemokraten argumentierten, Straftäter gingen in Zukunft nicht mehr selbst zur Bank, sondern ließendies durch Beauftragte erledigen.
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