in kürze EINFLUGSCHNEISE : Geld zurück bei Kur
Wenn die Betreiber einer Kurklinik verschweigen, dass ihr Haus in einer Einflugschneise liegt, können die Gäste ihr Geld zurückverlangen, so das Landgericht Paderborn. Die Klinik warb mit einem „friedlichen, vom Getriebe städtischen Lebens weitgehend unberührten Bereich“. (dpa)