: Gekündigt? Sofort aufs Amt!
BREMEN taz ■ Nicht erst mit dem Beginn der Arbeitslosigkeit, sondern in dem Moment, wenn bereits der Kündigungszeitpunkt bekannt ist, müssen sich Arbeitssuchende jetzt beim Arbeitsamt melden – diese „Neuregelungen zur frühzeitigen Arbeitssuche“ gelten ab heute. Innerhalb von sieben Tagen, seit sie von ihrer Kündigung wissen, müssen sich Noch-Beschäftigte seit heute beim Amt als arbeitslos melden. „Geschieht dies nicht, wird das Arbeitslosengeld gekürzt“, teilt das Bremer Arbeitsamt mit. Ziel sei, „insbesondere die Zeit vor der Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses für eine aktive Arbeitssuche intensiver zu nutzen.“