piwik no script img

Archiv-Artikel

in kürze KASSENVORSTÄNDE Gehälter offen legen

Die Krankenkassen müssen weiter die Gehälter ihrer Vorstände veröffentlichen. Eine Musterklage gegen die seit drei Jahren geltende Mitteilungspflicht hat das Bundessozialgericht in Kassel am Mittwoch abgewiesen. Die Regelung schaffe Transparenz und sei somit im Sinne einer breiten Öffentlichkeit. (Az.: B1 A3/06R) (dpa)