in kürze KASSENVORSTÄNDE : Gehälter offen legen
Die Krankenkassen müssen weiter die Gehälter ihrer Vorstände veröffentlichen. Eine Musterklage gegen die seit drei Jahren geltende Mitteilungspflicht hat das Bundessozialgericht in Kassel am Mittwoch abgewiesen. Die Regelung schaffe Transparenz und sei somit im Sinne einer breiten Öffentlichkeit. (Az.: B1 A3/06R) (dpa)