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Medien

Gegendarstellung Gegendarstellung

Gegendarstellung zum Artikel mit der Überschrift „Eilschutz für Presseklagen verbessert“.

In einem Artikel auf www.taz.de mit der Überschrift „Eilschutz für Presseklagen verbessert“ heißt es:

„Im Ergebnis wurde die Verfassungsbeschwerde von Müller-Neuhof dennoch abgelehnt. Er und sein Anwalt Christian Schertz hätten nicht genügend vorgetragen, warum er die BND-Stellungnahmen aus den Jahren 2002 bis 2011 nun ganz eilbedürftig brauche.“

Hierzu stelle ich fest:

Ich bin in diesem Fall nicht tätig geworden, vielmehr wurde der Fall von einem anderen Anwalt der Kanzlei bearbeitet, der ich angehöre.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Schertz

 

Anmerkung der Redaktion: Das Bundesverfassungsgericht hat den Beschluss mit folgendem Text veröffentlicht: 'In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn M… - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Schertz, Bergmann, ....'. Der Briefkopf der Kanzlei lautet: 'Schertz Bergmann Rechtsanwälte PartG mbB', es folgen sodann Namen von 10 Anwälten. Die Redaktion.

Korrektur: In einer früheren Fassung haben wir irrtümlich von einer „PartGmbH“ gesprochen. Das war falsch. Die Redaktion.