: Gefoltert aufgrund Verwechslung
Nicht zuletzt gibt es folgendes grundsätzliche Problem: Unabhängig davon, ob es vielleicht Fälle geben könnte, in denen Folter nach dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit tatsächlich als moralisch erlaubt begründbar wäre, würde die Etablierung einer Regel, die Folter für solche Fälle erlaubt, aufgrund der menschlichen Nichtallwissenheit zwangsläufig das Risiko beinhalten, dass auch Menschen gefoltert werden, obwohl sie in Bezug auf den jeweiligen Fall völlig unwissend oder unschuldig sind – oder beides. Ein analoges Argument spricht auch gegen die Todesstrafe (samt der empirischen Befunde von Justizirrtümern selbst in den „modernsten“ Gesellschaften). Die Befürworter einer solchen Regel akzeptieren implizit, auch selbst vielleicht aufgrund einer Verwechslung gefoltert zu werden. Ich vermute, dass sie sich dessen nicht wirklich bewusst sind.
BERNHARD WAGNER, Rostock